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BGH, 27.07.1999 - 4 StR 323/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO;
Nebenklage; Gesetzesverletzung; Zulässigkeit; - Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung - Freiheitsberaubung - Nötigung - Bedrohung - Sachbeschädigung - Sexuelle Nötigung - Gesamtfreiheitsstrafe - Bewährung - Revision - Nebenklage
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1 und 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 1, § 400 Abs. 1
Nebenklägerrevision mit allgemeiner Sachrüge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.1999 - 4 StR 68/99
Nebenklage; Gesetzesverletzung; Anfechtung
Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 323/99
Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel der Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (…vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; Senatsbeschlüsse vom 16 . März 1999 - 4 StR 68/99 - bzw. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99). - BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99
Anfechtungsrecht der Nebenklage; Gesetzesverletzung
Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 4 StR 323/99
Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel der Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (…vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; Senatsbeschlüsse vom 16 . März 1999 - 4 StR 68/99 - bzw. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99).